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Inventare des Antiquars Vischer zum Sturz 1775/76, Unterfasz. 16: Im Naturalienkabinett verbliebene Gemälde
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Verzeichnis der Gemälde, die nach der Abgabe vom 29. Juli 1776 (vgl. A 20 a Bü 107) noch im herzoglichen Naturalienkabinett verblieben. Insgesamt sind 57 Posten verzeichnet, von denen die meisten bereits in den Gemäldeinventaren von 1762-64 (vgl. A 20 a Bü 71 a) zu fol. 1-2 und Bü 71 e) zu fol. 3-4) und von 1776 (A 20 a Bü 112 a) und b) beschrieben sind. Die Einträge sind in der Reihenfolge aufgeführt, in der sie aus dem älteren Verzeichnis abgeschrieben wurden. In der ersten Ausfertigung tragen sie außerdem die arabischen Nummern aus der Textvorlage (in der zweiten Ausfertigung nur auf fol. 3-4).
Daneben ist jeder Eintrag in beiden Ausfertigungen (wie in A 20 a Bü 112) mit Verlagerungs- bzw. Parallelverweisen bezeichnet:
- Kasten D ("Artefacta"), Nr. 156-208 (vgl. A 20 a Bü 115 Nr. 3);
- Kasten Y Z ("Exotica"), Nr. 34 (vermutlich Verweis auf A 20 a Bü 115 Nr. 1, der dortige Eintrag zu Nr. 34 ist jedoch aufgrund von Textverlusten nicht lesbar);
- "Inventarium über das Regnum Animale" Nr. 354, 355, 362 (vgl. A 20 a Bü 15 S. 336f).
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.