Ratsältere, Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm bekennen: Vor dem versammelten Rat sind der Süßbäcker und Bürger Jakob Beck und Anna Barbara Bechler von Giengen [a. d. Brenz/Lkr. Heidenheim], dann die Bürger Andreas Bartholomäus Blöst, Wirt Zur Rose [ehemalige Wirtschaft, Dreiköniggasse 2], und Johann Hetsch, Weber, als vom Rat verordnete Pfleger des Sohnes des Jakob Beck aus seiner ersten Ehe mit der verstorbenen Apollonia geborene Hetsch Johann David sowie der Kaufmann Friedrich Ehregott Bardili als erbetener Beistand der Anna Barbara Bechler erschienen. Sie haben vorgebracht, dass zwischen Jakob Beck und Anna Barbara Bechler ein Ehevertrag geschlossen wurde. Da nun der Sohn des Jakob Beck aus erster Ehe noch minderjährig ist und damit der Pflegaufsicht des Rats der Stadt Ulm unterliegt, bitten sie den Rat, diesen Vertrag zu bestätigen. Nach Prüfung des vorgelegten Vertrags entscheidet der Rat, dass dieser gemäß den Vorschriften des Ulmer Stadtrechts geschlossen und dass auch der noch minderjährige Sohn des Bräutigams ausreichend versorgt ist. Daher kann der Vertrag unter dem Stadtgerichtssiegel ausgefertigt werden und erlangt dann Rechtskraft.