Konrad gen. Reis von Breuberg (Brue-) und seine Frau bekunden, daß sie gemeinschaftlich (una manu) und namens ihrer Erben auf die in Weiterstadt (Witerstat) gelegenen Eigengüter des Friedrich gen. Stein (Lapis), die dieser von dem Herrn von Heusenstamm (Huselstam) und dem Herrn E. (C.?) von Weiterstadt gekauft hatte, verzichten. Weder er, noch seine Freunde oder seine Erben sollen ihn [in diesem Besitz] weiter beunruhigen und wenn einer seiner [A.s] Freunde dem gen. Friedrich Schaden daran verursacht hat und der gen. Stein oder seine Erben die Güter verkaufen wollen, müssen sie diese nicht dem gen. Herrn oder seinen Erben anbieten.