Kameralamt Bietigheim (Bestand)
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Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, F 40
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik) >> Untere Verwaltungsbehörden 1806-um 1945 >> Geschäftsbereich Finanzministerium >> Bis 1922 bestehende Kameralämter
1806-1921 (Vorakten ab 1663)
Vorbemerkung: Das Kameralamt Bietigheim bestand von 1806-1922. Gemäß Verordnung vom 01.06.1819 - Württ. Reg. Blatt Nr. 32, Seite 293 ff. - wurde vom Kameralamt Bietigheim der Ort Gündelbach mit dem Steinbacher Hof an das Kameralamt Maulbronn abgetreten. In dem Bestand des Kameralamts Bietigheim sind vereinzelt Vorakten des Hofkameralamts Lauffen enthalten. Gemäß Rescript vom 18.10.1810 - Württ. Reg. Blatt Nr. 46, Seite 466, Abs. 1 - wurden die Kameralämter Bietigheim und Besigheim vereinigt. Laut Verfügung des Finanzministeriums vom 22.03.1837 (Württ. Reg. Blatt von 1837, Seite 148 ff.) hat das Kameralamt Bietigheim vom Kameralamt Großbottwar die zum Oberamtsbezirk Besigheim gehörigen Orte Schozach, sodann bezgl. der Staatsgefälle die Hofkammerorte Ilsfeld mit Wüstenhausen, Kaltenwesten (Neckarwestheim) mit Liebenstein, Itzlingerhof und Pfahlhof übernommen. Dagegen wurden gemäß Verfügung des Finanzministeriums vom 22.04.1841 (Württ. Reg. Blatt von 1841, Seite 167) vom Kameralamt Bietigheim an das Kameralamt Vaihingen die Orte Großsachsenheim, Sersheim und Untermberg, sowie bezgl. der Staatsgefälle die dem Hofkameralamt Freudental zugehörigen Orte Hohenhaslach, Horrheim und Kleinsachsenheim abgetreten, wodurch das Kameralamt Bietigheim den Oberamtsbezirk Besigheim vollständig umfaßt. Gemäß Verordnung vom 06.06.1819 (Württ. Reg. Blatt von 1819, Seite 293 ff.) hat das Kameralamt Bietigheim an das Kameralamt Maulbronn Gündelbach und Steinbacher Hof abgetreten. Der Bestand wurde 1950 von Karl Lenth verzeichnet. In den folgenden Jahrzehnten erhielt er weiteren Zuwachs (meist aus Zugängen des Staatlichen Hochbauamts Ludwigsburg, Datum und Bearbeiter meist nicht mehr feststellbar; Bü 189-202: Zugang 1971, bearbeitet 1991/2002 von Regina Schneider; Bü 163 (Zugang 2007/010) vom Hauptstaatsarchiv Stuttgart, Bü 203 (Zugang 2005/072) von der Oberfinanzdirektion Stuttgart 2022-2023 verzeichnet von Christian Hofmann.
Zur Retrokonversion: Bei diesem Findbuch handelt es sich um ein bisher nur in hand- oder maschinenschriftlicher Form vorliegendes Repertorium, das in ein datenbankgestütztes und damit onlinefähiges Format umgewandelt wurde. Bei dieser sogenannten Retrokonversion wurden die Struktur der Vorlage und die sprachliche Fassung der Texte grundsätzlich beibehalten (Motto: "Abschrift statt Neubearbeitung"). Dies kann zu einer gewissen Diskrepanz zwischen dem modernen äußeren Erscheinungsbild und der heute teilweise überholt wirkenden Gestaltung und Formulierung der Titelaufnahmen führen.
Zur Retrokonversion: Bei diesem Findbuch handelt es sich um ein bisher nur in hand- oder maschinenschriftlicher Form vorliegendes Repertorium, das in ein datenbankgestütztes und damit onlinefähiges Format umgewandelt wurde. Bei dieser sogenannten Retrokonversion wurden die Struktur der Vorlage und die sprachliche Fassung der Texte grundsätzlich beibehalten (Motto: "Abschrift statt Neubearbeitung"). Dies kann zu einer gewissen Diskrepanz zwischen dem modernen äußeren Erscheinungsbild und der heute teilweise überholt wirkenden Gestaltung und Formulierung der Titelaufnahmen führen.
248 Büschel (4,4 lfd. m)
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
13.11.2025, 14:40 MEZ