Abt Franz, Prior und Konvent des Klosters Ettenheimmünster verzichten gegenüber dem Kloster St. Maria Magdalena zu den Reuerinnen in Straßburg auf die Zahlung ausstehender Bodenzinsen aus (nicht näher bestimmten) Gütern in Niederhausbergen, falls künftig der Zins in Höhe von jährlich 3 ß 1 Pfennig gezahlt oder abgelöst wird