Bischof Bernhard (V. zur Lippe) von Paderborn beurkundet, daß ehemals Johann von Schwalenberg, einst Propst in Gehrden, mit Zustimmung seines Konventes die Klostergüter in Biest (Byst) bei Lemgo für 115 Mark Paderborner und Soester Pfennige, die bezahlt sind, und eine jährliche Rente von 20 Scheffel Roggen und ebensoviel Hafer und 30 Pfennige jährlich unter Strafe einer doppelten Zahlung zu Michaeli und Martini verkauft habe nach dem ausgestellten Brief. Dennoch habe der gegenwärtige Propst Engelhard den Verkauf angefochten, weil der Bischof von Paderborn und der Konvent von Gehrden ihm nicht zugestimmt hätten. Auf Anrufen beider Teile entscheidet er, daß Priorin und Konvent der Schwestern in Lemgo die genannten Güter in Byst mit allen Rechten und Zubehörungen frei von allen Lasten besitzen und dafür zugunsten des Klosters Gehrden an ihn 100 Mark Lemgoer Pfennige zahlen sollen. Er wird dann das Kloster in Gehrden mit reicheren Einkünften entschädigen, nämlich mit dem Hof in Vlechten und 4 1/2 Mansen, die von der Stadt Brakel (Brackel) bebaut werden, und 36 Morgen in Luthardessen bei Peckelsheim (Pekelsen) für einen Zehnten von 12 Mansen daselbst zum Aufbau der Stadt Pekelsen. Da jedoch diese Einkünfte und Ländereien jene Rente in Byst weit überwiegen, so habe das Kloster in Gehrden zum Ausgleich dem Bischof 8 Mansen in Langeneysen herausgegeben. Beide Parteien sind damit zufrieden. Besiegelt vom Bischof, dem Kapitel sowie von Propst und Konvent in Gehrden. Zeugen: Bernhard, Dekan von St. Peter in Paderborn, Lyborius, Domherr von Bielefeld, Albert Crevet, Vikar der Paderborner Kirche, Lutbert Westfal, Herman de Herse, Henricus, genannt Vulemast(?), Ritter, und Johann von Dryborgh, Knappe. Datum crastino nativitatis Marie anno domini 1325. Original auf Pergament mit vier anhängenden Siegeln.