A: Kanzlei zu Amberg. E: Abt Bartholomäus des Klosters Michelfeld. Betreff: Abschied in den Irrungen zwischen den Verordneten der zwei Hammerwerksreviere Amberg und Sulzbach einerseits und Abt Bartholomäus des Klosters Michelfeld andererseits wegen des Hammers zu Rauhenstein, den der Abt eine Zeitlang außerhalb der Hammerwerkseinung betrieben hat. Nach Verhörung beider Seiten wurde entschieden, dass der Abt sich bis nächstes Pfingsten nach Unterredung mit seinem Konvent entscheiden soll, ob er sich in die Einung begeben oder den Hammer an jemand verkaufen oder bestandsweise verlassen will, der bereit ist, sich in die Einung zu begeben. Bis Pfingsten soll ihm aber erlaubt sein, seinen Vorrat an Erz und Kohlen außerhalb der Einung zu verschmieden.