Tauschurkunde zwischen dem königlichen Fiskus und Karl Gottlieb Herr zu Lohmen, die Abtretung des sogenannten Luxräumichts im Lohmener Revier seitens des Letztgenannten gegen ein von dem Ersteren dafür überwiesenes Stück Waldboden daselbst betreffend; Amt Hohnstein, den 23. Juli 1824, confirmatum Dresden, den 6. September 1824.