Klage des Johann Feeß von Langensendelbach gegen Hans Stirnweiß von Effeltrich wegen einer Holzforderung Dritter, Einquartierungskosten und anderer Anstände, die von dem Halbgütlein herrühren, das Hans Stirnweiß nach dem Tode seiner Schwiegermutter Güthlein an den Johann Feeß verkauft hat.