Michel Hügel, Weibel zu Wolfegg, tut kund: Am Ausstellungstag erschienen vor ihm und dem offenen gebannten Gericht zu Wolfegg Hans Brusch, Vogt zu Scheer (Schär), und Cunrat Lantz, Ammann zu Wolfegg, als Anwälte des Gf. Eberhard zu Sonnenberg, Truchsessen zu Waldburg, und der ehrbare Hans Meng von Fronhofen (Fronhoff). Nach Rede und Gegenrede wurde letzterem, da er ein alter und schwacher Mann sei, durch Gerichtsurteil ein Vogt beigegeben. Die gräflichen Anwälte ließen durch ihren Fürsprecher Jos Recher darauf klagen, daß Meng, der als Kundmann für einen zu Biberach ausgetragenen Rechtsstreit zwischen Gf. Eberhard und denen von Schellenberg (Schällenherg) auf Bitten des Gf. eine Aussage gemacht habe, diese wiederhole. Darauf antworteten Meng und sein Vogt Jos Mathis, gen. Restlin, durch ihren Fürsprecher Jos Knecht, daß Meng seine Aussage, die er seinerzeit bei sich zu Hause vor dem Purhans und dem Brenner von Kißlegg gemacht habe und die ein von diesen mitgebrachter Notar protokolliert (in geschrifft genommen) habe, gelten lassen, jedoch keine weitere Aussage machen wolle. Das einhellige Urteil der Richter lautete, daß Meng, da er ein alter, schwacher, dummer Mann und zu Recht bevogtet worden sei, nicht erneut aussagen müsse [alle Reden und Gegenreden sind im einzelnen wiedergegeben].

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...