Mainz, 1545.08.03. Vor Philipp Koeltz von Schweppenhausen, einem weltlichen Richter zu Mainz, bekennen die Geschwister Magdalena, Hansen von Hofheims Hausfrau, und Margretha, Philipp Kerchers Hausfrau, dass sie Herrn Melchior [Wasmuth], Magister Ambrosio und Herrn Gabriel, Dekan und Vikaren zu St. Johannes, als Vertretern ihrer Präsenz 2 Pfund 8 Schillinge Heller zu geben schuldig sind, fällig an Martini, von ihren Behausungen samt dem Gärtchen in der Weißgerbergasse, die der beiden Mutter ("welche nit wol bey sinnen") bewohnt, nach St. Peter "vff Cunradt Weyssgerbers Scheuerlein" und Garten und gegen die Pforte an Peter Feist, hinten auf den Bach stoßend - zinst außerdem 4 1/2 Weißpfennige dem Erzbischof. Zeugen: Clas Buchner, Weber, und "Ebberth Dorre", Weißgerber, beide Bürger zu Mainz. "Geschehen den dritten tag Augusti anno viertzig funff".
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Mainz, 1545.08.03. Vor Philipp Koeltz von Schweppenhausen, einem weltlichen Richter zu Mainz, bekennen die Geschwister Magdalena, Hansen von Hofheims Hausfrau, und Margretha, Philipp Kerchers Hausfrau, dass sie Herrn Melchior [Wasmuth], Magister Ambrosio und Herrn Gabriel, Dekan und Vikaren zu St. Johannes, als Vertretern ihrer Präsenz 2 Pfund 8 Schillinge Heller zu geben schuldig sind, fällig an Martini, von ihren Behausungen samt dem Gärtchen in der Weißgerbergasse, die der beiden Mutter ("welche nit wol bey sinnen") bewohnt, nach St. Peter "vff Cunradt Weyssgerbers Scheuerlein" und Garten und gegen die Pforte an Peter Feist, hinten auf den Bach stoßend - zinst außerdem 4 1/2 Weißpfennige dem Erzbischof. Zeugen: Clas Buchner, Weber, und "Ebberth Dorre", Weißgerber, beide Bürger zu Mainz. "Geschehen den dritten tag Augusti anno viertzig funff".
U / 1545 August 3
Urkundenbestand
Urkundenbestand >> Urkunden (ohne Fotos)
03.08.1545
St. Johannes Mainz
Ausfertigung. Perg. S. leicht beschädigt. Auf der Pressel die Siegelgebühr: "Dem Richter 5 1/2 Albus". Publikationsnotiz am Kopfrand: "Samstag nach Quasimodogenitit 1546" (= 8.5.).
Urkunden
Bei der Urkunde liegt eine durch lateinische Einschiebsel erweiterte Fassung in Abschrift (?), Papier.
Buchner, Clas
Dorre, Ebert
Feist, Peter
Hans
Kercher, Margretha
Kercher, Philipp
Költz, Philipp
Magdalena
N. N., Ambrosius
N. N., Gabriel
Wasmuth, Melchior
Weißgerber, Konrad
Mainz
Mainz
Mainz
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2025, 03:05 MEZ