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Johannes Rodde, Abt des Klosters Liesborn, bezeugt für sich und den Konvent, dass er seinem Eigenbehörigen Peter Mennen zu Hervelde (Herzfeld) und dessen Ehefrau gestattet habe, von Johann Schulten tho Normecke und dessen Ehefrau Margarethe eine Hauptsumme in Höhe von 60 Reichstaler gegen jährliche Lieferung von 5 Mudden Gerste lippischen Maßes aufzunehmen, um die Stiefkinder auszuzahlen. Es folgen Ausführungen zur Loskündigung und Schadloshaltung. Siegelankündigung des Ausstellers. am abende purificationis Beatae Mariae virginis

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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