Kurfürst Philipp von der Pfalz verleiht Hans und Marx, Söhne des Gutnick und Müller zu Hockenheim, die Niedermühle und Mahlstätte daselbst mit Begriff und Zugehör, Haus, Hof, Scheuern und Ställen, sowie es ein von ihnen vorgebrachter Erbbestandsbrief ausweist, in dem Pfalzgraf Ruprecht der Ältere dem Heinz Gernolt dieselbe Mühle am 27.11.1369 gegen einen jährlichen Zins verliehen hatte. Dazu verleiht Philipp auch die Hirsemühle vor Ort. Im Gegenzug entrichten die beiden Müller einen jährlichen Erbzins über 14 Malter Korn nach Speyerer Maß zwischen Mariä Himmelfahrt [= 15.8] und Mariä Geburt [= 8.9.] und 15 Unzen Heller an den Kasten gen Wersau sowie von der Hirsemühle einen Gulden an den Keller zu Wersau. Ansonsten sollen die Empfänger unbelastet sein. Dem Vogt zu Heidelberg als Oberamtmann und dem Keller zu Wersau wird die Handhabung der Gerechtigkeit der Mühle befohlen.