Markgraf Christoph von Baden, Graf zu Sponheim, beurkundet: Johann (I.) von Pfalz-Simmern, ebenfalls Graf zu Sponheim, erteilt sein Einverständnis darüber, dass er, Markgraf Christoph, Schloss und Stadt Kastellaun ("Kesteln"), gelegen in der Vorderen Grafschaft Sponheim, zur Absicherung seiner Gemahlin Ottilie im Falle ihrer Verwitwung bestimmt. So lange, wie die verwitwete Markgräfin ihre Versorgung daraus bezieht, verzichten Herzog Johann von Pfalz-Simmern oder seine Erben auf die Nutzung ihrer Hälfte von Kastellaun. Als Ausgleich erhalten sie für den fraglichen Zeitraum die badischen Anteile an den Schlössern Birkenfeld und Dill. Falls die - noch zu veranschlagenden - Einkünfte einerseits aus Kastellaun und andererseits aus Birkenfeld und Dill sich als nicht gleichwertig erweisen, wird die eine Seite der anderen Seite die Differenz erstatten. Während der Zeit der alleinigen badischen Nutzung der Burgen Birkenfeld und Dill müssen die Gebäude in einem guten Zustand erhalten werden. Sollten bauliche Veränderungen geplant sein, muss die badische Seite vorab zustimmen. S = A.