Ritter Hermann von Randerath bekennt, dass Herzog Wilhelm III. von Jülich- Geldern ihm das Gut zu Kleinenbroich und das Patronat zu Büttgen vor dem Lehnsherrn, dem Grafen von Holland, übertragen hat, wofür Hermann dem Herzog den Rückstand aus seiner Rente von 100 Gulden aus der Grüt, Waidmühle und Kornmühle zu Linnich und von 800 Gulden Schuld erlässt. Der Herzog kann die Rente selbst binnen Jahresfrist für 1 .000 Gulden und ebenso den Schuldbrief einlösen.