Bürgermeister, Schöffen, Rat und Bürgerschaft der Stadt
Hammelburg einigen sich mit dem Abt des Klosters Fulda Johann [von Merlau] laut
dessen wörtlich inserierter Urkunde vom selben Tag über eine dem Kloster zu zahlende
Steuer in Höhe von 2300 Gulden. Davon soll die Stadt festgelegte Beträge an vom
Kloster benannte Personen ausbezahlen, der Rest fällt an das Kloster. Die Stadt wird
dafür während der kommenden sechs Jahre von weiteren Steuererhebungen verschont.
Allerdings soll sie die Burggüter und die jährlichen Zinsen, die das Kloster auf ihr
an andere Personen verschrieben hat, bezahlen.