Bürgermeister, Schöffen, Rat und Bürgerschaft der Stadt Hammelburg einigen sich mit dem Abt des Klosters Fulda Johann [von Merlau] laut dessen wörtlich inserierter Urkunde vom selben Tag über eine dem Kloster zu zahlende Steuer in Höhe von 2300 Gulden. Davon soll die Stadt festgelegte Beträge an vom Kloster benannte Personen ausbezahlen, der Rest fällt an das Kloster. Die Stadt wird dafür während der kommenden sechs Jahre von weiteren Steuererhebungen verschont. Allerdings soll sie die Burggüter und die jährlichen Zinsen, die das Kloster auf ihr an andere Personen verschrieben hat, bezahlen.

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Staatsarchiv Würzburg
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