Hohenlohe gegen Stetten: Die von dem adeligen Haus Stetten im Jahr 1701 an Hohenlohe-Öhringen gegen 18 000 Gulden rheinisch mit vorbehaltener 30-jähriger Wiederlosung verpfändeten, eigentümlichen Gefälle zu Künzelsau, die nachher durch einen ordentlichen Kauf in perpetuum abzutreten, von Stettenscher Seite angeboten worden.