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Hohenlohe gegen Stetten: Die von dem adeligen Haus Stetten im Jahr 1701 an Hohenlohe-Öhringen gegen 18 000 Gulden rheinisch mit vorbehaltener 30-jähriger Wiederlosung verpfändeten, eigentümlichen Gefälle zu Künzelsau, die nachher durch einen ordentlichen Kauf in perpetuum abzutreten, von Stettenscher Seite angeboten worden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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