Philipp Ludwig, Jakob Friedrich, Wolf Jakob, Jakob Christoph Böckle von Böcklinsau, Vettern und Brüder, sowie Nikolaus Eberhard Bock von Gerstheim und Bläsheim, als gesamte Mitobrigkeit des Dorfes Obenheim beurkunden, dass Leonhard Huser, Bürger und Untertan zu Obenheim, und seine Ehefrau Juliana ihnen ihr Testament zur Verlesung, Aufnahme ins Gerichtsprotokoll und Beurkundung übergeben haben, welches folgendes vorsieht: Da sie keine Kinder hinterlassen, soll der überlebende Teil alles erben, ausgenommen, wenn einer der beiden seinen Anteil widerrufen sollte, in welchem Fall das gesamte Testament ungültig ist. Der überlebende Teil soll den nächsten Erben des Verstorbenen 6 fl. in bar auszahlen, ebenso der Anna Maria, Hanns Michel Thomans des Soldaten Tochter, 20 Gulden. Die Ehefrau vermacht zudem, sollte sie zuerst sterben, der Anna Maria, als ihrem Patenkind, alle ihre Kleider.