Stift Obernkirchen (Bestand)
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NLA BU, Dep. 2
Nds. Landesarchiv, Abt. Bückeburg (Archivtektonik) >> Gliederung >> 2 Nichtstaatliche Bestände >> 2.4 Kirchen und Klöster
1410-1933
Bestandsgeschichte: Das [1167 gegründete Augustinerinnen-]Stift Obernkirchen war 1565 durch die Schaumburger Grafen säkularisiert worden. Bestehen blieb jedoch ein adeliges Damenstift, dessen Verwaltung von Äbtissin geführt wurde. Die Propsteigüter andererseit wurden von einem landesherrlichen Amtmann verwaltet. Die auch als "Amt Obernkirchen" bezeichnete Propstei beruhte im Gegensatz zu den älteren landesherrlichen Ämtern auf dem Streubesitz des alten Klosters. Erst um 1821/33 erfolgte die rerritoriale Abrundung des "Rentamtes Obernkirchen" durch Verschmelzung mit der Vogtei Hattendorf.
Die verschiedene räumliche und sachliche Zustündigkeit der Kloster-, Propstei- und Stiftsvewrwaltung bedingte die Aufstellung von 3 getrennten Archiven:
I Klosterarchiv: Älteste Zeit bis 1565
II Propsteiarchiv: 1565 bis ca. 1830
III Stiftsarchiv: 1565 bis in die Gegenwart.
Im Jahre 1908 deponierte das Stift Obernkirchen seine Urkunden und eine geringe Anzahl älterer Bücher und Akten im Staatsarchiv Marburg. Nach dem Anschluß der hessischen Grafschaft Schaumburg an Hannver 1932 und nach dem Übergang der Stiftsverwaltung an die hannoversche Klosterkammer 1952 wurde das Depositum 1954 in das Staatsarchiv Hannover überführt. Das noch im Stift befindliche jüngere Archiv (bis 1900) und der Rest der älteren Bestände gelangte im November 1954 als Depositum in das Staatsarchiv Hannover. Einzelne Stücke wurden jedoch auf Wunsch der Frau Äbtissin im Stift zurückbehalten.
Die Urkunden wurden im Staatsarchiv als Depositum 72: "Stift Obernkirchen, Urkunden" aufgestellt. Ein Verzeichnis ist vorhanden.
Da die Akten teilweise Eigentum des Staatsarchivs sind, und die dem Stift gehörenden Bestände teils als Depositum an das Staatsarchiv gelangten, teils sich noch im Stift befinden, war die Herstellung eines gemeinsamen Ordnungsplanes für alle drei Abteilungen erforderlich. Nur auf diesem Wege konnte die oft
Bestandsgeschichte: willkürliche Trennung zusammengehöriger Aktenstücke und Bändereihen ausgeglichen und die Benutzung ermöglicht werden. Sämtliche Akten wurden lagerungsmäßig in dem Bestand Schaumburg Des. H 175 c (Obernkirchen) zusammengefaßt, wobei die dem Stift gehörenden Stücke den Stempel "Depositum" erhielten. In dem vorliegenden Gesamtrepertorium wurde das Eigentum bzw. die Lagerung jedes einzelnen Aktenstückes durch folgende Zusätze gekennzeichnet:
a) St.A. = Eigentum des Staatsarchivs
b) Depos. = als Depositum des Stiftes im Staatsarchiv
c) im Stift = befindet sich im Stift.
Hannover, im Februar 1955
gez. Dr. Franz Engel
Staatsarchivrat
Die mittelalterlichen Urkunden werden im Bestand Orig. Dep. 2
Bestandsgeschichte: verwahrt.
Zusatzinformationen: Abgeschlossen: Ja
Zusatzinformationen: abgeschlossen
Die verschiedene räumliche und sachliche Zustündigkeit der Kloster-, Propstei- und Stiftsvewrwaltung bedingte die Aufstellung von 3 getrennten Archiven:
I Klosterarchiv: Älteste Zeit bis 1565
II Propsteiarchiv: 1565 bis ca. 1830
III Stiftsarchiv: 1565 bis in die Gegenwart.
Im Jahre 1908 deponierte das Stift Obernkirchen seine Urkunden und eine geringe Anzahl älterer Bücher und Akten im Staatsarchiv Marburg. Nach dem Anschluß der hessischen Grafschaft Schaumburg an Hannver 1932 und nach dem Übergang der Stiftsverwaltung an die hannoversche Klosterkammer 1952 wurde das Depositum 1954 in das Staatsarchiv Hannover überführt. Das noch im Stift befindliche jüngere Archiv (bis 1900) und der Rest der älteren Bestände gelangte im November 1954 als Depositum in das Staatsarchiv Hannover. Einzelne Stücke wurden jedoch auf Wunsch der Frau Äbtissin im Stift zurückbehalten.
Die Urkunden wurden im Staatsarchiv als Depositum 72: "Stift Obernkirchen, Urkunden" aufgestellt. Ein Verzeichnis ist vorhanden.
Da die Akten teilweise Eigentum des Staatsarchivs sind, und die dem Stift gehörenden Bestände teils als Depositum an das Staatsarchiv gelangten, teils sich noch im Stift befinden, war die Herstellung eines gemeinsamen Ordnungsplanes für alle drei Abteilungen erforderlich. Nur auf diesem Wege konnte die oft
Bestandsgeschichte: willkürliche Trennung zusammengehöriger Aktenstücke und Bändereihen ausgeglichen und die Benutzung ermöglicht werden. Sämtliche Akten wurden lagerungsmäßig in dem Bestand Schaumburg Des. H 175 c (Obernkirchen) zusammengefaßt, wobei die dem Stift gehörenden Stücke den Stempel "Depositum" erhielten. In dem vorliegenden Gesamtrepertorium wurde das Eigentum bzw. die Lagerung jedes einzelnen Aktenstückes durch folgende Zusätze gekennzeichnet:
a) St.A. = Eigentum des Staatsarchivs
b) Depos. = als Depositum des Stiftes im Staatsarchiv
c) im Stift = befindet sich im Stift.
Hannover, im Februar 1955
gez. Dr. Franz Engel
Staatsarchivrat
Die mittelalterlichen Urkunden werden im Bestand Orig. Dep. 2
Bestandsgeschichte: verwahrt.
Zusatzinformationen: Abgeschlossen: Ja
Zusatzinformationen: abgeschlossen
Bestand
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
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Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
16.06.2025, 11:33 AM CEST