Leonhard Halder, Notar, Bürger und Kanzleiverwalter von Ulm, beurkundet in einem Notariatsinstrument, dass zur Zeit der Regierung von Kaiser Leopold I. (voller Titel) am 26. März 1705 morgens zwischen sechs und sieben Uhr vor ihm im Gastzimmer des Schlosses Rißtissen Johann Friedrich Schenk von Stauffenberg, Herr zu Wilflingen, Egelfingen, Lautlingen und Margrethausen, Malteserritter, Komtur zu Hemmendorf und Rexingen und Generalfeldmarschalleutnant des Schwäbischen Kreises, erschienen ist. Außerdem waren auf Befehl von Johann Friedrich Schenk von Stauffenberg 54 namentlich aufgeführte Untertanen erschienen. Als Zeugen waren Matthäus Ulrich Weyenmayer, Bürger und Handelsdiener von Ulm, und Michael Götz, Schultheiß von Wilflingen, anwesend. Im Namen von Johann Friedrich Schenk von Stauffenberg teilte Johann Georg Netzer, Obervogt von Lautlingen und Wilflingen, dem Notar und den beiden Zeugen mit, dass Johann Franz Schenk Freiherr von Stauffenberg, Fürstbischof von Konstanz, Herr der Reichenau und Öhningen, und seine Brüder Johann Wilhelm Schenk, Johann Werner Schenk, Johann Albrecht Schenk und Johann Friedrich Schenk Freiherren von Stauffenberg, Herren zu Geislingen, Lautlingen, Dießen und Wilflingen, in ihrer ererbten Herrschaft Rißtissen die Erbhuldigung und Eidesleistung der Untertanen entgegennehmen wollen und sie aus diesem Grund einberufen hätten. Der Notar und die beiden Zeugen wurden unter Aufschlag von Gold und Silber beauftragt, an der Erbhuldigung und Eidesleistung teilzunehmen und ein oder mehrere Notariatsinstrumente anzufertigen. Daraufhin sagte der Obervogt in einer wörtlich wiedergegebenen Ansprache zu den Untertanen, dass nach dem Tod von Joseph Ignaz Schenk Freiherr von Stauffenberg, Herr zu Rißtissen, Fischbach und Horn, die Herrschaft Rißtissen mit allen Zugehörungen dem Fürstbischof von Konstanz und seinen vier Brüder als Erbe zugefallen sei und sie nun neu verpflichtet und vereidigt werden sollten. Im Namen von Johann Friedrich Schenk Freiherr von Stauffenberg versicherte der Obervogt den Untertanen, dass keine Neuerungen eingeführt und nichts Altes aufgehoben werden solle, sondern alles das erhalten bleiben solle, worauf sie bisher verpflichtet und vereidigt wurden. Nachdem sich die Untertanen dazu bereit erklärten, wurde ihnen die wörtlich wiedergegebene Erbhuldigung und Eidesleistung vorgelesen. Von 25 namentlich aufgeführten Taglöhnern wurde nur das Handgelübde abgenommen. Mit erhobenen Fingern schwörten die Untertanen auf Gott und die Heiligen, Johann Friedrich Schenk Freiherr von Stauffenberg als Gewalthaber seiner Brüder als rechtmäßige Obrigkeit anzuerkennen, gehorsam, getreu und untertänig zu sein, die seit Alters üblichen Rechte und Schuldigkeiten zu befolgen, dienst- und fronbar zu sein, den Nutzen zu fördern und Schaden zu verhindern und weder die Ober- und Herrlichkeit noch den Vogtei- und Gerichtszwang selbst zu entziehen oder entziehen zu lassen und sich auch ansonsten als getreue Untertanen zu verhalten. Nach der Erbhuldigung und Eidesleistung hielt Johann Friedrich Schenk Freiherr von Stauffenberg eine wörtlich wiedergegebene Ansprache an die Untertanen und versprach ihnen als neuer Herrschaftsinhaber alle Gnade, Hilfe, Beistand, Schutz und Schirm. Die Untertanen wurde abschließend ein Umtrunk gewährt, um auf die Gesundheit ihrer neuen Herrschaft trinken zu können. Wegen Amtsüberhäufung liess Leonhard Halder das Notariatsinstrument von einem Vertrauten ausfertigen. Er unterschrieb es aber von eigener Hand und brachte auch sein Notariatssignet an.