Mainz, 1628.09.13. (Richter Heß). Kaspara, Ww. des B. und Handelsmanns Georg Wolf, vertreten durch ihren Ehemann Dietrich Strohm, quittiert dem Vormund (Johann Feist) Hans Philipps, hinterlassenen Sohns des Peter Bart, über den Empfang eines Legats des Verstorbenen Georg, ebenfalls, hinterlassenen Sohns des Georg Bart, in Höhe von 50 fl., wovon 10 fl. 21 B. laut Vormundschaftsrechnung abgezogen worden sind, sodaß die Zahlung 39 fl. 4 B. beträgt. Z.: Peter Schlosser, Stadtgerichtsschreiber, und Jakob Wennemacher, Gerichtspedell.

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