Georg Landgraf zu Hessen freit den Hof des Philipp Erwin von Schönborn unter den Höfen zu Springen (Dreyspringen) im Amte Hohenstein gegen Abtretung von Leibeigenen zu Weyer im Vierherrischen und gewisser Gefälle zu Nochern.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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