Paulin Lud, vormals B. zu Kirchheim u. T., zweimal ausgewiesen, das erste Mal wegen seiner Beteiligung am Bauernaufruhr, das zweite Mal wegen unerlaubter Rückkehr, jedoch vom Statthalter und Regenten (jetzt zu Nürtingen) begnadigt und wieder aufgenommen, verpflichtet sich, künftig gehorsam zu sein, und schwört U.. Nach seiner unerlaubten Rückkehr war er wegen Bruchs eines U. rechtmäßig dazu verurteilt zu worden, daß ihm einige Finger abgehackt werden: man hatte ihm jedoch diese Strafe erlassen

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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