Die beiden Brüder Moritz und Wilhelm von Streitberg (Streitbergk) vereinbaren nach dem Tod ihres Vaters eine Teilung ihres Anteils am Schloss Greifenstein. Wilhelm von Streitberg erhält den vorderen Teil, der so beschrieben wird: das Haus bei dem großen Tor hinein in den Hof, der Mauer nach, wo das neue Haus steht und das Höflein vor der Türe und so weit, bis man auf die Badestube trifft und hinunter an den Fels. Außerdem soll Wilhelm von Streitberg seinem Bruder Moritz von Streitberg an Weihnachten des Jahres 50 fl zu Heiligenstadt (?) (Halnnstat) oder zu Greifenstein bezahlen. Moritz von Streitberg erhält außer den genannten 50 fl den hinteren Teil mit dem Keller unter dem alten Haus, der früher Michael (Michel) von Streitberg gehört hat und so beschrieben wird: von dem Haus von Heinz von Streitberg, das über dem Keller steht, bis herüber zu dem Markstein, der vor der Zisterne steht, von diesem Markstein dann bis zu dem hinteren Markstein und von diesem gerade hinaus bis auf den Fels, wie es die zwei Marksteine ausweisen. Ansonsten soll es auf Schloss Greifenstein mit dem Turm, dem Tor, dem Erker und der Tür (türlein) und den anderen Dingen außerhalb der beiden Teile nach dem alten Herkommen bei dem gemeinsamen Gebrauch bleiben. Jede der beiden Seiten erhält eine gleichlautende Ausfertigung dieser Urkunde.
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Die beiden Brüder Moritz und Wilhelm von Streitberg (Streitbergk) vereinbaren nach dem Tod ihres Vaters eine Teilung ihres Anteils am Schloss Greifenstein. Wilhelm von Streitberg erhält den vorderen Teil, der so beschrieben wird: das Haus bei dem großen Tor hinein in den Hof, der Mauer nach, wo das neue Haus steht und das Höflein vor der Türe und so weit, bis man auf die Badestube trifft und hinunter an den Fels. Außerdem soll Wilhelm von Streitberg seinem Bruder Moritz von Streitberg an Weihnachten des Jahres 50 fl zu Heiligenstadt (?) (Halnnstat) oder zu Greifenstein bezahlen. Moritz von Streitberg erhält außer den genannten 50 fl den hinteren Teil mit dem Keller unter dem alten Haus, der früher Michael (Michel) von Streitberg gehört hat und so beschrieben wird: von dem Haus von Heinz von Streitberg, das über dem Keller steht, bis herüber zu dem Markstein, der vor der Zisterne steht, von diesem Markstein dann bis zu dem hinteren Markstein und von diesem gerade hinaus bis auf den Fels, wie es die zwei Marksteine ausweisen. Ansonsten soll es auf Schloss Greifenstein mit dem Turm, dem Tor, dem Erker und der Tür (türlein) und den anderen Dingen außerhalb der beiden Teile nach dem alten Herkommen bei dem gemeinsamen Gebrauch bleiben. Jede der beiden Seiten erhält eine gleichlautende Ausfertigung dieser Urkunde.
Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Dep. 38 T 1 Nr. 518
II Burggrub e 2
Kastengestell BG, Fach 19, Aktenfaszikel 1
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Dep. 38 T 1 Gf. und Frh. Schenk von Stauffenbergische Archive: Urkunden
Gf. und Frh. Schenk von Stauffenbergische Archive: Urkunden >> Burggrub und Greifenstein
1471 November 8 (am Freitag nach Sandt Linharts tag)
Gesamtarchiv Schenk von Stauffenberg
Urkunden
Deutsch
Siegler: (1) Moritz von Streitberg. - (2) Wilhelm von Streitberg. - (3) Hans Fronhover. - (4) Christoph Pollinger.
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 4 Siegel: (1), (2) und (3) abgegangen, (4) als Bruchstück erhalten in einem Aktendeckel.
Besonderheiten: Zusammengebunden mit der ersten Urkunde 1471 November 8 in einem Aktenfaszikel.
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 4 Siegel: (1), (2) und (3) abgegangen, (4) als Bruchstück erhalten in einem Aktendeckel.
Besonderheiten: Zusammengebunden mit der ersten Urkunde 1471 November 8 in einem Aktenfaszikel.
Fronhover, Hans
Pollinger, Christoph
Streitberg, von; Michael, der Ältere
Streitberg, von; Moritz
Streitberg, von; Wilhelm (15. Jahrhundert)
Greifenstein, Heiligenstadt BA
Greifenstein, Heiligenstadt BA; Herrschaft; Schloss
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
03.04.2025, 13:46 MESZ
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