Notariatsinstrument über ddie Aussage des Großweirer Gerichts über den Großweirer Bann, wie weit er in Philipp von Seldenecks Gebot und Verbot liegt, gen Großweier eingepfarrt ist und nach Großweier zehntet

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...