Jakob Truchsess von Waldburg, Herr zu Wolfegg, Zeil etc., kaiserlicher Rat, beurkundet, dass sich Agatha Wilhalm zu Karbach, eheliche Tochter des bereits verstorbenen Georg Wilhalm und der Anna Scheffler, die als seine Leibeigene bisher der Herrschaft Wolfegg "zugehörig vnd verwandt" gewesen ist, um eine Summe Geldes in nicht genannter Höhe ihrer Leibuntertänigkeit entledigt hat. Auch namens seiner Erben spricht der Aussteller genannte Agatha von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes samt den anhängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, entbindet sie von ihrem Eid, verspricht, sie wie auch ihre Erben von Leibeigenschafts wegen nicht mehr zu behelligen, gewährt ihr freien Zug und erlaubt ihr, ab sofort bei Herren, Städten oder auf dem Land Schirm oder Bürgerrecht anzunehmen und ihr "wesen" zu ordnen, wo und wie sie will. Falls die Freigelassene liegende und den Herrschaften des Ausstellers steuerbare Güter besitzt oder in Zukunft erwirbt, soll es mit denselben nach Maßgabe des zwischen letzterem und seiner Landschaft bestehenden Vertrages gehalten werden. Sollte Agatha über kurz oder lang wieder in Jakob Truchsess' oder seiner Erben Herrschaften ziehen, muss sie sich deren Leibherrschaft erneut unterwerfen oder aber sich mit ihnen deswegen vertragen.

Show full title
Landesarchiv Baden-Württemberg
Data provider's object view