König Wenzel ermächtigt die Stadt Ulm zum Kauf von Albeck mit zugehörigen Dörfern, Weilern und Höfen, nimmt alle ihre Besitzungen in Schutz und erlaubt, dass ihre Vögte und Amtleute zu Albeck, Langenau und auf der Alb die dortigen Güter gerade so gerichtlich vorladen, wie Bürgermeister und Rat von Ulm.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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