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Druckschriften zur Rekurssache Regierungs-Rat Heyler gegen Kurpfalz
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Enthaeltvermerke: darin: Deduktion 1128 "Gründlicher Unterricht von dem unerhört-wiederrechtlichen Verfahren, so unter dem höchsten Nahmen Seiner Churfürstlichen Durchlaucht zu Pfalts gegen dero Regierungsrath und Landschreibern an Kayserslautern, Johan Honrich Haylern, von dessen offenbaren Feinden und Verfolgern vorgenommen worden. Wobey zugleich die auf öffentlicher Reichsversammlung übergebene, so genante in Jure et Facto bestgegrundete Deduction des Recursus ad Comitia standhaft wiederleget wird."; Deduktion 1129 "In Jure et Facto bestgegründete Deduction des Recursus ad Comitia von des Kaiserlichen und Reichs-Cammer-Gerichts zu Wetzlar entgegen die offenbahre Grund-Gesätze, Ordnungen und Churfürstliche hohe Vorrechte anmaßlichen Verfahren in Sachen des ehemaligen Chur-Pfältzischen Regierungs-Rathen und Landschreibern des Ober-Ambts Lauthern, Johann Henrich Heuler, Contra Chur-Pfalts et Consortes. Puncto praetensae citationis a Mandati etc."; Deduktion 1130 "Kurtze Anmerkungen über die unter den höchsten Nahmen Seiner churfürstlichen Durchleucht zu Pfalts gegen Dero Regierungsrath und Landschreibern zu Kayserslautern, Johan Henrich Heylern, im Druck erschienene so genante stathafte Abfertigung, wormit diese wiederleget und der in gegenwärtiger Sache im Jahr 1746 herausgekommene gründliche Unterricht behauptet wird. Nebst einem Anhang zu Wiederlegung der bey gedachter vermeinten Abfertigung befindlichen, mit bezeichneten Anlage."; Deduktion 1131 "Statthafte Abfertigung des der best-begründeter Chur-Pfältzischen Deduction des Recursus ad Comitia von den Reichs-Cammer-gerichtlichen, wider die offenbahre Grund-Gesetze und Churfürstliche Vorrechte angemaßten Verfahren in Sachen des ehmaligen Chur-Pfältsischen Landschreibern zu Lautern, Johann Heinrich Heylers, contra Chur-Pfaltz, in puncto praetensae Citationis et Mandati etc. Sub Rubro Eines gründlichen Unterrichts Von dem Verfahren, So unter dem höchsten Nahmen Seiner Churfürstlichen Durchlaucht gegen ihn von dessen Feinden und Verfolgern vorgenommen werden, auf der Reichs-Versammlung zu Regenspurg Ausgetheilten Schmachsüchtigen Impressi."
Diverse Registraturbildner
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.