Erasmus von Enheim (Ehenheim) zu Eubigheim (Eybicken) und seine Ehefrau Klara geborene Fuchs von Schweinshaupten (Schweinhaubte) beurkunden, daß sie Prior Kilian und dem Konvent des Augustinerklosters Rebdorf (Rebdorff) im Bistum Eichstätt (Eystet) ihren Wein-, Getreide-, Heu-, und Hauszehnten zu Markelsheim (Marckelszheym) an der Tauber (Tawber) sowie ihr Haus und ihre Hofreite daselbst um 3.200 rheinische Gulden fränkischer Landeswährung (werunge des landts zu Francken) verkauft haben. Sie übergeben den Käufern ein Verzeichnis der Güter, die in den Zehnten gehören, sowie eine Urkunde, die den A. verbrieft, daß sie die Güter, die sie zuvor von Albrecht von Bibra, Dompropst zu Würzburg (Wurtzpurgk) und Propst zu Neumünster (Neuen Münster) zu Lehen hatten, als freies Eigen besitzen. Des weiteren händigen sie den Käufer eine Urkunde aus, die besagt, daß derjenige, der auf den erwähnten Hof gesetzt wird , nicht Unterton des Deutschen Ordens sein soll. Die Bürgen sollen ihren Dienst in Ansbach (Omoltzpach), Herrieden oder Rothenburg (Rottenburgk) leisten. Bürgen sind: Sigmund von Thüngen, Ritter, Amtmann zu Karlburg (Karelpurgk), Jörg Truchseß zu Baldersheim, Ritter, Amtmann zu Lauda (Lauden), Leonhard von Rosenberg (Rosenbergk), Amtmann zu Uffenheim (Ufenheym), Wolfhard von Enheim zu Forndorf (Vorndorf), Amtmann zu Feuchtwangen (Feuchtwang).