Erbvertrag zwischen den Brüdern Johann, Paulus und Friedrich Freiherrn zu Schwarzenberg und zu Hohenlandsberg, womit Schwarzenberg dem Erstgenannten, Hohenlandsberg und Wässerndorf aber den beiden Letztgenannten zugewiesen und über die mütterliche Verlassenschaft und die vorhandenen Silbersachen und Kleinodien, dann über die Teilung der Forderungen und Schulden, die Verleihung der Aktivlehen und Empfangung sowie Verleihung der Passivlehen, die Leistung der Reichs- und Kreishilfen, die Unterhaltung und Ausstattung ihrer Schwester Walburga, endlich über die Aufbewahrung der Urkunden und Briefschaften eine umständliche Vereinbarung getroffen wurde.

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Staatsarchiv Nürnberg