Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, dass er Jakob Bargsteiner und seinen Erben die zu erschließenden Bergwerke in den Bergen hinter Falkenstein mit allem an Lasur, Kupfer und Metall, das sich dort erzeigt hat, verliehen hat. Jakob und seine Genossen mögen nach Gutdünken einschlagen, graben, schachten und suchen. Der Pfalzgraf versichert ihnen freien Verkauf und verzichtet auf sein Vorkaufsrecht sowie weitere Beschwerungen, behält sich aber den Bergzehnten vor, den Bargsteiner an geläutertem Metall geben soll. Bargsteiner und seine Genossen sollen die Bergwerke gemäß Bergwerksrecht anderer pfalzgräflicher Bergwerke bearbeiten, insbesondere so, wie es zu Daimbach gehalten wird.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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