Kläger: Bruns & Becker, Kaufleute in Hamburg, als Bevollmächtigte der Firma Verbrügge & Goll und des Friedrich Schouten, Kaufleute in Amsterdam und Zessionare des Daniel Heymann(s), Kaufmann in Amsterdam (Kläger).- Beklagter: Gebrüder Brentano, Jochim Heymann Cohen und die Firma Stenger & Cunitz als curatores bonorum der Firma Lefmann Samson Hertz Wwe. & Söhne in Hamburg (Beklagter).- Streitgegenstand: Appellationis (beendet durch außergerichtlichen Vergleich); Vindikationsklage wegen eines Beutels mit Goldmünzen im Werte von 6000 Reichstalern, die Daniel Heymann an die Beklagten zur Deponierung geschickt hatte, die aber von Johann und Carl Saltzmann, Joseph Veitel Ephraim, Meyer Abraham Salomon, Eilas Jacob Beer und dem Bankier Scheel, Gläubiger des Daniel Heymann in Berlin, beansprucht wurden

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Staatsarchiv der Freien und Hansestadt Hamburg
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