1464 Juli 9 (Mo nach Sandt Ulrichs des hailigen bischofs tag) Die Bauern (gepawrschaft), die Heiligenpfleger, die Köbler und die Einwohner samt und sonders zu Sechtenhausen (Sechtachhawsen) bekunden: Längst schon wollten ihre Vorfahren und sie selbst in ihrem Dorf eine ewige Messe stiften, weshalb sie nun von der Almosenpflege (hailig almusen) Güter und Gefälle erworben haben. Mit urkundlicher Zustimmung Herrn Peters, Kardinal und Bischof zu Augsburg (Augspurg), stiften sie mit den von gen. Besitzern zu Sechtenhausen, Zipplingen und Zöbingen (Zebingen) zu entrichtenden Gülten und Zinsen aus einzeln aufgeführten Gütern, insgesamt 36 fl rh aus 21 1/2 Tagwerk Wiesmahd, in ihrer St. Nikolaus-Kapelle eine ewige Messe. Der Priester, dem diese Pfründe übertragen wird, hat bei ihnen zu wohnen, täglich die Messe zu halten - notfalls auch vor der üblichen Zeit, wenn die Feldarbeit dies erfordert oder wenn an Feiertagen des Pfarrers zu [Unter-]Schneidheim (Snaitten) Vikar (verweser), derzeit Herr Seifried, zu Sechtenhausen Messe hält -, auf gen. Weise den Jahrtag des Schopflochers auszurichten sowie jeden Quatember-Donnerstag Vigil und Seelmesse zu halten, wobei die Kerzen der Heiligenpflege (des hailigen kertzen) brennen sollen, während der Meßfeier für jene zu bitten ist, die zur Stiftung dieser ewigen Messe beigetragen haben, und ihre Namen von der Kanzel (an der cantzel) zu verlesen sind. Dafür hat der Kaplan die gen. Gefälle zu nutzen nach Recht und Gewohnheit einer Stiftung (freier gotzgabe), ebenso die Behausung samt Hofraite, die die A. ihm errichtet haben. Da die Kapelle Filial der Pfarrei [Unter-] Schneidheim ist, deren Lehenherrn Komtur und Konvent des Deutschen Hauses zu Nürnberg (Nürmberg) sind, steht diesen die Kollatur zu. Allerdings haben Graf Ulrich von Ötingen und seine Erben das Vorschlagsrecht; der DO hat den von ihnen Vorgeschlagenen dem Bischof von Augsburg oder seinem Generalvikar zu präsentieren. Die A. werden weiterhin - nun gemeinsam mit ihrem Kaplan - an den hl. Palmtagen und am Karfreitag droben in der Pfarrei [Unter-]Schneidheim das Amt besuchen. - Graf Ulrich von Ötingen als Inhaber des Vorschlagsrechts (benenner) und als Fürsprecher (bitter) für diese ewige Messe verspricht, die Stiftungsgüter nicht zu belasten. Martin von Eyb, Komtur zu Virnsberg (Virnsperg), Verwalter des Hauses Nürnberg, und der Konvent daselbst DO als Kollatoren und Lehenherrn dieser Messe sowie Pfaff Johanns der Ziegler als Pfarrer zu [Unter-]Schneidheim stimmen der Stiftung zu. Sr.: 1) Graf Ulrich von Ötingen, 2) der Komtur Martin von Eyb und der Konvent des Hauses Nürnberg (des egenannten hawß zu Nürmberg gemain innsigel), 3) Pfarrer Johann der Ziegler (mein aigen innsigel) Ausf. Perg. - 3 Sg., 1. besch., beim 3. Wappenschild des Pfarrers Johann Ziegler zerkratzt - Rv. - 1 Beil.: Abschr. Pap. des 18. Jh. Prov.: Vogteiamt Schneidheim RSig.: Lit. Ff; Absch.: (2 [korrigiert aus: (5]) ASig.: Bü 21; 229

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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