Papst Martin IV. beauftragt den Bischof von Augsburg, das Kl. H., das dem Römischen Stuhl unmittelbar unterstellt ist, gegen seine Bedränger zu schützen durch Anwendung kirchlicher Strafe, damit es an Personen und Gütern keinen Schaden leide. Die Gültigkeit der Urkunde erlischt nach 3 Jahren. - "Pium esse dinoscitur".