Die Beamten der Landvogtei beurkunden, dass das Kloster Weingarten aus der Grafeneckischen Gantmasse das Schloss und Dorf Hasenweiler, den Pfarrsatz daselbst, die Kollatur der Frühmesse zu Sipplingen, einen Rebgarten zu Raderach und zu Sipplingen, die Leibeigenen zu Hasenweiler und das Fischwasser in der Ach um 15500 fl. und gegen Übernahme der auf dem Gute ruhenden Leibgedinge gekauft habe (vgl. B 515 U 1069); dabei Vergleich des Abts von Weingarten und des Eberhard Gremlich über die Fahrnis und die Ausstände des Schlosses Hasenweiler