Obligation des Christoph Bernhard von Galen, Fürstbischof zu Münster, in der er bezeugt, dass er mit Zustimmung des Domkapitels aufgrund der erforderlichen Stiftsdefension von Johann Letmathe, Rentmeister zu Rheine und Bevergern, ein Kapital in Höhe von 300 Reichstalern, den Reichstaler gerechnet zu 50 Stüber holländisch, gegen Zahlung einer jährlichen Rente in Höhe von 15 Reichstalern bzw. 5% Zinsen aufgenommen habe. Als Spezialhypothek wird der vor Rheine gelegene Windtkamp genannt. Es folgen Ausführungen zur Schadloshaltung und Loskündigung. Ankündigung des Siegels der fürstlichen Kammer und des Domkapitels sowie Unterschriftsankündigung des Landesherrn. Rückzahlungsvermerke vom 20. Juli 1719 und 3. August 1719 sowie Sichtvermerk vom 26. April 1727

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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