Kurfürst Philipp von der Pfalz nimmt den Juden Abraham zu Freystadt (Abraam juden zur Freystatt), dessen Ehefrau und Hausgesinde für 10 Jahre ihn Schirm, wofür dieser jährlich 20 Gulden Schirmgeld gibt. Abraham mag seinen unverheirateten Sohn für drei Jahre als Knecht in seinem Haus halten, wobei dieser keinen Wucher treiben darf.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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