Konrad, Abt des Benediktinerklosters St. Alban vor Mainz (monasterii sancti Albani extra muros Moguntinenses), bekundet, dem Konrad, gen. Jude (dictus Judeus), Ritter, und dessen lehensfähigen Erben in Anbetracht der durch diesen sowie dessen Vorfahren und Brüder ihm und dem Kloster stets erzeigten Treue und Dienstbereitschaft einen Hof seiner Kirche, gewöhnlich Hof Konrads von Zahlbach (Zalbach) genannt und hinter dem Hof zum Stein (ad lapidem) gelegen, der bisher 8 Schillinge Kölner (Col.) Währung ins Zinsamt des Klosters zu entrichten hatte, mit Zustimmung seines ganzen Konvents verliehen zu haben. Zum Ausgleich der dem Zinsamt entgehenden Einnahme erläßt der Abt diesem das jährlich jeweils am St. Albans- und Kirchweihtag für die Betreuung der Besucher bisher aufzuwendende halbe Pfund Mainzer (Mogunt.) Währung und verpflichtet sich, dafür selbst aufzukommen. Der Konvent kündigt sein Siegel an. Sr.: Abt Konrad und der Konvent von St. Alban. Ausf. Perg. - 2 Sg. abh., 1 besch., 2 stark besch. - Rv.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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