Die fürstlichen Räte vermitteln einen Vergleich zwischen dem Kapitel und Adam Swindt als Erbpächter des Hofes zu Hamerstein und des halben Gutes zu Kockerscheidt, von welchem letzterem das Kapitel eine zu Gunsten der Kirche zu Wülfrath verschrieben Rente von 10 Malter Hafer abgelöst, dahin, dass der Erbpächter den früheren Kanon zahle, jene 10 Malter dem Kapitel abführen oder demselben ablösen, und fernen nicht anerkenne, dass Kockerscheidt ein Behandigungsgut der Abtei Werden sei. Mit aufgedrücktem Siegel.