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Johann von Schuren, Canonicus zu Essen und Ober-. schulze des Hofes Uckendorf, gestattet dem Wilhelm. Dobbe binnen 4 Jahren eine unhuldige Hand zu. dem Gute Schulte Johans von Wattenscheidt. bringen zu dürfen, widrigenfalls nach dieser. Zeit Johann Schulte das Gut zeitlebens be-. halten dürfe. Zeugen: benannte Hofesgeschworene. Datum: opp sunt Marcus dagh evangelisten.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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