Klage auf Herausgabe aller Güter und zurückgehaltenen Gütererträge, die der verstorbenen Margaretha Alexandrina von Hoensbroeck, verwitweten von Wolff gen. Metternich zu Gracht, als Nichte und nächsten Erbin des 1672 verstorbenen Werner von Harff zustehen sollen. Erwähnt werden, bei Düsseldorf gelegen, das Haus Eller, das Burghaus zu Hüls (Huls), der Hof Banckenkirch zu Düsseldorf-Hamm, der Vorsthof, der Elphof (Himmelgeist) und der Hof auf der Witkesfurth (Wilcherfurt, Düsseldorf-Eller), zu Nörvenich die Harffer Burg und zu Fischenich der Harffer Hof. Zum Erbanspruch der Margaretha Alexandrina von Hoensbroeck vgl. RKG 3786 (M 928/2466). Die Beklagten verweigern unter Berufung auf das Testament des Werner von Harff von 1672 die Herausgabe der Güter. Dieser hat darin seine Testamentsvollstrecker angeweisen, dem Erbanspruch seiner Nichte erst dann stattzugeben, wenn diese alle Verpflichtungen, neben den Schulden auch Stiftungen und Schenkungen, die der Erblasser eingegangen sei, erfüllt habe. Das RKG richtet 1713 eine Liquidationskommission ein.

Show full title
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
Data provider's object view