Peter Gallenbach zu Hornberg, daselbst gef. wegen ungebührlicher Reden und Handlungen gegen Johann Glathar, Pfarrer, zu Hornberg, und wegen Diebstahls des Meßmehls, jedoch auf Bitten seiner alten, schwachen Mutter und lahmen Hausfrau unter der Bedingung freigel., gegen den Pfarrer zu Hornberg außergerechtlich nicht vorzugehen, alle Händel vor württembergischen Gerichten auszutragen und die Kosten zu bezahlen, schwört U..

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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