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Anspruch auf Belehnung mit den beiden Stiftsgütern Alte Grimberg (Altengrimberg) und Nettelbusch. Die Äbtissin soll vielfaches Ersuchen um Belehnung ignoriert haben. Der Erbgesessene zu Grimberg und Grevel Heinrich Knipping hatte die umstrittenen Güter von der Äbtissin zu Lehen. Bei seinem Tod erklärten sich die Kinder seiner verstorbenen Schwester als seine Erben. Heinrich von Plettenberg, Drost zu Schwarzenberg, wurde 1579 mit beiden Gütern belehnt, 1591 die Vormünder für seinen Sohn Christoph Dietrich. Die Güter seien durch einen Rentmeister verwaltet worden. Die letzte Äbtissin, die Gräfin Maria Clara von Spaur, habe aber Christoph Dietrich, den 1647 verstorbenen Vater des Mitklägers, 1637 „ex causa notoriae interversionis feudi“ der Güter entsetzt und zwei „plane extraneos“ (d. h. keine Essener), nämlich den Dr. Johann de Haeß und Lic. Dietrich Mühlheim, damit belehnt. Wegen einer alten knippingschen Schuld waren zu diesem Zeitpunkt die Erben Wasserforth oder Armen zu Essen in die „fructus“ der Güter immittiert.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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