Wilhelm Röder verschreibt Johannes von Berstheim (Berscheim), Schöffe in Haguenau, einen Teil der Abgaben, die Cuntzel, der Sohn des Schoibel aus Kuttolsheim (Kutzelsheim) zahlt, unter dem Vorbehalt des Rückkaufs.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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