Ferdinand Karl Erzherzog von Österreich (voller Titel) belehnt nach dem Tod von Heinrich Freiherr von Stain Franz Philipp Freiherr von Stain für sich selbst und als Lehenträger seines Bruders Hans Jakob von Stain mit dem Fischrecht auf der Mindel bei Jettingen von der oberen Mühle bis zur Mühle bei Scheppach, dem Pfennigzins und Kirchensatz zu Jettingen, der bei der Mindel und an der Viehweide gelegenen oberen Mühle, dem Schwenkreiner und Schmidlinger Hof, mit einem Brunnen, einer halbe Hube, einer Hofstatt und fünfeinhalb Tagwerke Wiesen zu Jettingen, wie diese der Markgrafschaft Burgau lehenbaren Stücke und Güter in dem letzten Lehenbrief vom 31. Juli 1653 beschrieben sind. Die Belehnten und ihre Erben können diese Stücke und Güter künftig vom Aussteller und seinen Erben als Lehen innehaben und nutznießen und sollen dafür jederzeit getreu, gehorsam, dienstlich und gewärtig sein, wie es Lehenleute ihren Lehenherren nach dem Lehen- und Landesrecht schuldig und pflichtig sind. Als Bevollmächtigter von Franz Philipp Freiherr von Stain hat der oberösterreichische Rat und Geheime Hofsekretär Franziskus Lämper die übliche Lehenspflicht geleistet.
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Ferdinand Karl Erzherzog von Österreich (voller Titel) belehnt nach dem Tod von Heinrich Freiherr von Stain Franz Philipp Freiherr von Stain für sich selbst und als Lehenträger seines Bruders Hans Jakob von Stain mit dem Fischrecht auf der Mindel bei Jettingen von der oberen Mühle bis zur Mühle bei Scheppach, dem Pfennigzins und Kirchensatz zu Jettingen, der bei der Mindel und an der Viehweide gelegenen oberen Mühle, dem Schwenkreiner und Schmidlinger Hof, mit einem Brunnen, einer halbe Hube, einer Hofstatt und fünfeinhalb Tagwerke Wiesen zu Jettingen, wie diese der Markgrafschaft Burgau lehenbaren Stücke und Güter in dem letzten Lehenbrief vom 31. Juli 1653 beschrieben sind. Die Belehnten und ihre Erben können diese Stücke und Güter künftig vom Aussteller und seinen Erben als Lehen innehaben und nutznießen und sollen dafür jederzeit getreu, gehorsam, dienstlich und gewärtig sein, wie es Lehenleute ihren Lehenherren nach dem Lehen- und Landesrecht schuldig und pflichtig sind. Als Bevollmächtigter von Franz Philipp Freiherr von Stain hat der oberösterreichische Rat und Geheime Hofsekretär Franziskus Lämper die übliche Lehenspflicht geleistet.
Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Dep. 38 T 1 Nr. 638
II Jettingen c 58
N[umer]o 12
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Dep. 38 T 1 Gf. und Frh. Schenk von Stauffenbergische Archive: Urkunden
Gf. und Frh. Schenk von Stauffenbergische Archive: Urkunden >> Jettingen
1660 Mai 31
Gesamtarchiv Schenk von Stauffenberg
Urkunden
Deutsch
Ausstellungsort: Innsbruck
Siegler: Aussteller
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Siegel abgegangen
Siegler: Aussteller
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Siegel abgegangen
Lämper, Franz
Stain, vom; Franz Philipp, zu Jettingen (1634-1676)
Stain, vom; Heinrich, zu Jettingen und Eberstall
Stain, vom; Johann Jakob, zu Jettingen (+1707)
Innsbruck [A]; (Ausstellungsort)
Jettingen GZ; Brunnen
Jettingen GZ; Herrschaft; Pfennigzins
Jettingen GZ; Höfe
Jettingen GZ; Hofstätten
Jettingen GZ; Mühlen
Jettingen GZ; Pfarrkirche Sankt Martin; Kirchensatz
Jettingen GZ; Wiesen
Mindel (Gewässer); Fischrecht
Scheppach GZ; Mühle
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
03.04.2025, 13:45 MESZ
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