Hans Reichel von Saalhaupt bekundet, dass Abt Ambrosius von St. Emmeram ihm Erbrecht auf dem halben Lehen in Saalhaupt, genannt auff dem Lenngloch, verliehen hat. Er und seine Erben sollen das Lehen persönlich bebauen und davon Abgaben sowie rayß, Steuer, Vogtei, Scharwerk, eehafft und Anderes leisten. S: Wilhelm Peffenhauser von Luckenpaint (Ukenpeunt)

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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