Die Ulmer Stadtrechner Veit Rudolf, Matthäus Laupin ("Luppin") und Johann Rentz einigen sich in Gegenwart der Stadtbaugeschworenen Meister Michael Wirttemberg, Meister Johann Hilprand und Meister Ulrich Maurer mit dem Steinbrecher Ulrich Seyfried von Neckartenzlingen ("Dintzlingen") [Lkr. Esslingen] über die Lieferung von Steinen zu einem oder zwei Brunnen, wobei die Wahl bei dem Steinbrecher liegt. Dazu soll Meister Ulrich Maurer in den Steinbruch reiten und dort die benötigten Steine auswählen. Ulrich Seyfried soll die Steine dann brechen und auf die ihm von Stadtrechnern und Baugeschworenen vorgegebenen Maße und Form zurichten. Die fertigen Steine hat er dann auf seine Kosten nach Ulm zu liefern, wobei sich die Anzahl der Steine verdoppelt, wenn er sich für zwei Brunnen entscheidet. Außerdem hat er noch für jeden Brunnen drei Steine nach vorgegebenem Maß als Teichel zuzurichten. Bei Lieferung der Steine erhält er von den Stadtrechnern für jeden Brunnen 55 Gulden. Der Steinhauer hat darauf zu achten, dass die Steine wie vorgeschrieben bearbeitet sind und beim Transport nicht beschädigt werden. Enthält die Lieferung nach ihrer Ankunft in Ulm beschädigte oder schlecht bearbeitete Steine, kann die Stadt die gesamte Lieferung zurückweisen. Von der Vereinbarung wurden zwei gleichlautende Niederschriften auf einem Zettel angefertigt und dieser dann in der Mitte in Form eines Kerbzettels auseinandergeschnitten. Ein Exemplar erhält der Steinbrecher, das andere Exemplar verbleibt bei der Stadt Ulm

Vollständigen Titel anzeigen
Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
Objekt beim Datenpartner
Loading...