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Giettich von Holzheim (Holtzheym), Anarck, sein Bruder, und Wigant, Giettichs Sohn, verkaufen für 500 rheinische Silberlinge Frankfurter (Franckfo...
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Urkunden der Familie Riedesel v. Eisenbach >> 1451 - 1500
1459 Oktober 9
Ausfertigung, Pergament (28,8 x 45,4 cm) mit ursprünglich drei anhängenden Siegeln (1 fehlt, 2 und 3 stark beschädigt und in Papier eingehüllt)
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: uff Sant Dyonisij sociorum eius
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Giettich von Holzheim (Holtzheym), Anarck, sein Bruder, und Wigant, Giettichs Sohn, verkaufen für 500 rheinische Silberlinge Frankfurter (Franckfortter) Währung an Ritter Herman (II.) Riedesel, Erbmarschall zu Hessen, ihren Teil an dem Schloss Ludwigseck (Ludewigsegke), ihren Teil an dem Dorf und Gericht Ersrode (Ursrode), dazu die Wüstung Malkes (Malgkes), ihren Teil an dem Dieters (Dyethers) und ihren Zehnten zu Hainrode (Haynrode) mit Hausungen, Hofstätten, Gerichten, Äckern, Weiesen, Holz, Feldern, Wäldern, Wasser, Weiden, Wildbahn, Fischerei, Rechten, Herkommen, Freiheiten, Gewohnheiten, Aufkommen, Zinsen, Fällen, Diensten, Frohnen, Pflichten und alle Zubehörungen. Wiederkauf innerhalb 6 Jahren nach vierteljähriger Kündigung nur mit eigenem Geld zu eignem Gebrauch gestattet. Da Frau Gele von Holzheim, ihre Schwägerin, ihre Leibzucht auf Ersrode (Ußrode), Malkes und dem Zehnten zu Hainrode hat, soll Hermann nach dereen Tod noch 100 rheinische Silberlinge bezahlen, worauf diese Güter dauernd zu Ludwigseck gehören sollen. Von Hersfeld (Hersfeilt) und Hessen, von denen das Schloss und Ersrode zu Lehen gehen, sollen die Willigungsbriefe eingeholt werden.
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: "Riedesell / Trott. Praesentatum Spirae 16 Augusti 1613" "Kauffverschreibung den von Holtzheim über Urßrode vnd die Ludwigseck"
Vermerke (Urkunde): Siegler: 1. Siegel: Giettich von Holzheim 2. Siegel: Anarck von Holzheim (sein Bruder) 3. Siegel: Wigant von Holzheim (Giettichs Sohn)
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: Abschrift: Baumann, Urkundensammlung 170.171 nach einer Abschrift beglaubigt von Jorge von Wehren (Wehrin) und Jorge Wollhaupt (Wolheupt) 1497 November 29 (uff Sent Endres abent des hilgen appostels).
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest: Becker, Urkundenbuch, Nr. 886
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.