Notariatsinstrument kraft dessen Otto von Weiß, Amtmann zu Rheinbach, gegen das ihm durch Mefferd von Lahnstein, genannt Ellar, Henrich Brender und Johann Noßpicker namens des Grafen Adolf von Sayn gemachte Anerbieten, die sechstausend vorgestreckte Goldgulden mit Pension von 2 Jahren und weiteren 25 fl. für die Zeit von Martini bis zum unten angegebenen Tag zu bezahlen, protestiert, weil er sich nach Inhalt der Verschreibung und nach billigen Ermessen mit den zuletzt genannten 25 fl. nicht begnügen könne.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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