Die Richter des Mainzer Metropolitanstifts entscheiden den vom Paderborner Domkapitel gegen den Bischof anhängig gemachten Prozeß dahin, daß der Bischof durch Ernennung des früheren Pfarrers von Sidinghausen, Heinemann von Büren, zum Domherrn und des vormaligen Domherrn Bertold von Büren zum Pfarrer in Sidinghausen übel verfahren, und verurteilen die Brüder von Büren in die noch näher zu bestimmenden Prozeßkosten.